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Lesen, Verstehen, Befolgen

Unsere Hallenregeln

Das RockVibes 1x1

1. Benutzungsberechtigung

Benutzungsberechtigt sind nur Personen, die sich am Check-in oder persönlich angemeldet haben. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Es gelten die jeweils aktuellen Preise.

Kinder bis zum 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen.

Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung, nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.

Die unbefugte Benutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen ist nicht gestattet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz und Haftung sowie der Verweis aus der Kletteranlage und Hausverbot, bleiben daneben vorbehalten.

2. Benutzungszeiten

Die Kletterhalle darf nur während der festgelegten Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung benutzt werden.

3. Benutzung

Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Sicherheit und Umsicht, sowie Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgende Regelung ergänzt und muss Beachtung finden.

Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen was zu einer Gefährdung für sich oder andere führen könnte.

Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder, beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen.

Kinder sind während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.

Die Nutzung der Anlage ist ausschließlich unter Verwendung von CE-zertifiziertem und intaktem Material gestattet.

Der Kletternde hat sich stets mit einem „gesteckten doppelter Achter“ oder einem doppeltem Bulin Knoten einzubinden.

Eingehängte Toprope-Seile dürfen nicht abgezogen und/oder zum Vorstieg genutzt werden.

Für das Klettern im Vorstieg ist die Verwendung einer anerkannten Sicherungstechnik erforderlich – außerdem müssen sich Kletterer und Sicherer im Sinne der Technik und Taktik einig sein.

Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden.

Es ist untersagt in eine zeitgleich anderweitig genutzte Route einzusteigen.

Das Kreuzen von Routen ist untersagt.

Es ist untersagt Bohrhakenlaschen und Expresssets als Griff oder Tritt zu verwenden.

In Karabinern, insbesondere an Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.

Umlenkkarabiner sind nach dem Einhängen mit dem Schraubverschluss zu schließen.

Ein Umlenken hat grundsätzlich an den Umlenkpunkten am Ende der Route zu erfolgen.

Eine Route nachsteigen ist nur erlaubt, wenn alle Zwischensicherungen eingehangen sind. Dabei bleibt, um die Redundanz zu gewährleisten, die letzte Zwischensicherung vor dem Umlenkkarabiner eingehangen.

In den überhängenden Bereichen der Anlage darf nicht im Toprope geklettert werden, es sei denn, im Sinne des Nachsteigens, wobei hierzu alle Zwischensicherungen in der Route eingehängt sein müssen und der Kletternde sich am Seilende befestigt, welches sich in den Zwischensicherungen befindet.

Beim Klettern im Vorstieg ist ein Seil von mindestens 50 Metern Länge zu nutzen.

Bouldern; seilfreies Klettern in Absprunghöhe ist nur im gegenzeichneten Bereich gestattet.

Als gesperrt gegenzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten sowie beklettert werden.

Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

Lose oder beschädigte Griffe, Expresssets Karabiner etc. sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

Der Aufenthalt und die Benutzung der Anlage und Räumlichkeiten insbesondere das Klettern an der Anlage geschieht auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Für Schäden die zu Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Kletteranlage, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen verursacht werden, wird nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

4. Veränderung, Beschädigung, Sauberkeit

Tritte und Griffe, Bohrhakenlaschen, Einzelsicherungs- und Umlenkpunkte dürfen von den Benutzern weder ergänzt, verändert oder beseitigt werden.

Barfußklettern, das Klettern auf Strümpfen / Socken und das Klettern mit Straßenschuhen sind verboten. Die Nutzung ist ausschließlich mit sauberen Hallen-, Sport und Kletterschuhen gestattet!

Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.

Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist nicht gestattet.

Offenes Feuer sowie das Rauchen innerhalb der Anlage und Räumlichkeiten ist verboten.

Rauchen in den gestelltem Leihmaterial ist nicht gestattet.

Leihmaterial muss vor Verlassen der Räumlichkeiten, insbesondere vor Betreten der Umkleiden und Toiletten abgelegt werden.

Bei Verlust des Leihmaterials ist dies zum Listenpreis zu ersetzen.

Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Kleiderschränke und Garderoben und darin untergebrachte Gegenstände.

Das Mitführen von Glasflaschen und der Verzehr daraus ist nur im Bereich des Ausschankes erlaubt. Beim Verzehr von Lebensmitteln ist generell auf Sauberkeit zu achten.

5. Hausrecht

Das Hausrecht über die Räumlichkeiten und der Anlage üben die Geschäftsführer sowie die von ihnen Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Wer gegen die Hallenregeln verstößt, kann dauerhaft oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht des Betreibers der Kletteranlage darüber hinaus geltende Ansprüche geltend zu machen bleibt davon unberührt.

6. Schlussbestimmung

Sollten diese Hallenregeln teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der Hallenregeln nicht berührt.

Für einen sicheren und ordentlichen Ablauf und das größtmögliche sportliche Erlebnis für euch als Kletterer sind diese Regeln erforderlich.

7. Fotohinweis

Zu internen und externen Zwecken werden in der Kletterhalle während des Betriebs und bei speziellen Events Fotos erstellt, die unter anderem für den Social Media Bereich genutzt werden. Sofern Aufnahmen nicht gewünscht sind, besteht die Möglichkeit direkt darauf hin zu weisen um dem zu wiedersprechen.